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Ab 1.Juli 2015 erhebt die Landeshauptstadt Dresden eine Beherbergungssteuer.
Diese gilt nur für Beherbergungsbetriebe ab einer Größe von 5 Betten in der
Landeshauptstadt Dresden. Sie wird vor Ort durch den Beherbergungsbetrieb
eingezogen und ist n i c h t im Buchungspreis enthalten.
Weiterführende
Informationen finden Sie im Internet unter:
http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beherbergungssteuer_d115.php.