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Am Loschwitzer Elbhang

Ansprechend
7,4
Ergebnis aus 32 Bewertungen

Dresden

Wunderlichstraße 2

Vier freundlich und modern eingerichtete Gästezimmer in einem ruhig gelegenen Zweifamilienhaus. Garten, Gartenmöbel und Grillplatz können genutzt werden....

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Villa Seraphinum

Sehr gut
8,6
Ergebnis aus 22 Bewertungen

Dresden

Dohnaer Straße 31

Das Gästehaus verteilt sich über zwei Gebäude, die über einen geschlossenen, reich verzierten Laubengang in Höhe des Obergeschosses miteinander verbunden...

ab 77,00 € Pro Einheit/Nacht für 1 Pers. (ab 7 Jahre) zzgl. Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer

Ab 01.07.2023 gilt:
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle volljährigen Personen, die in Dresden entgeltlich in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten, soweit nicht ausnahmsweise eine Steuerbefreiung besteht.

Die Beherbergungssteuer beträgt sechs Prozent vom Übernachtungspreis einschließlich Umsatzsteuer und ist bei Abreise in der Beherbergungseinrichtung zu entrichten.

Weitere Informationen zur Beherbergungssteuer in Dresden und Steuerbefreiung finden Sie im Informationsblatt.

https://www.dresden.de/media/pdf/steueramt/Informationen-zur-Beherbergungssteuer.pdf

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Gästezimmer Richter

Ausgezeichnet
9,6
Ergebnis aus 21 Bewertungen

Dresden

Am Fuchsberg 5

*ruhige Stadtrandlage am Südhang mit fantastisch freiem Blick *ausgebautes Dachgeschoss mit ca. 30qm und Dachterrasse/Bad mit Fenster, Waschbecken, WC und...

ab 50,00 € pro Zimmer/Nacht für 1 Pers. (Erw./Kind) zzgl. Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer

Ab 01.07.2023 gilt:
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle volljährigen Personen, die in Dresden entgeltlich in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten, soweit nicht ausnahmsweise eine Steuerbefreiung besteht.

Die Beherbergungssteuer beträgt sechs Prozent vom Übernachtungspreis einschließlich Umsatzsteuer und ist bei Abreise in der Beherbergungseinrichtung zu entrichten.

Weitere Informationen zur Beherbergungssteuer in Dresden und Steuerbefreiung finden Sie im Informationsblatt.

https://www.dresden.de/media/pdf/steueramt/Informationen-zur-Beherbergungssteuer.pdf

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Gästezimmer Schröder, Andrea

Sehr gut
8,9
Ergebnis aus 15 Bewertungen

Dresden

Coschützer Hang 4

- 2 Gästezimmer im Erdgeschoß eines ruhig gelegenen Einfamilienhauses im Süden Dresdens - gemeinsamer Frühstücksraum mit Miniküche - Dusche/WC im Zimmer -...

ab 60,00 € pro Zimmer/Nacht für 1 Pers. (Erw./Kind) zzgl. Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer

Ab 01.07.2023 gilt:
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle volljährigen Personen, die in Dresden entgeltlich in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten, soweit nicht ausnahmsweise eine Steuerbefreiung besteht.

Die Beherbergungssteuer beträgt sechs Prozent vom Übernachtungspreis einschließlich Umsatzsteuer und ist bei Abreise in der Beherbergungseinrichtung zu entrichten.

Weitere Informationen zur Beherbergungssteuer in Dresden und Steuerbefreiung finden Sie im Informationsblatt.

https://www.dresden.de/media/pdf/steueramt/Informationen-zur-Beherbergungssteuer.pdf

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Gästezimmer Bach, Gretlis

Ausgezeichnet
9,4
Ergebnis aus 48 Bewertungen

Dresden

Angelikastraße 10

Die Einrichtung der Gästezimmer ist geschmackvoll und modern. Die Gästezimmer befinden sich in der zweiten Etage einer ruhigen Nichtraucher-Villa in...

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Gästezimmer Frühauf

Ansprechend
7,8
Ergebnis aus 27 Bewertungen

Dresden

Euryantheweg 3

Zwei zweckmäßig eingerichtete Gästezimmer -Einzelzimmer (8m2) mit Balkon/ Doppelzimmer (10m2) - in der 1. Etage eines ruhig gelegenen Einfamilienhauses an...

ab 35,00 € pro Zimmer/Nacht für 1 Pers. (Erw./Kind) zzgl. Beherbergungssteuer

Beherbergungssteuer

Ab 01.07.2023 gilt:
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle volljährigen Personen, die in Dresden entgeltlich in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten, soweit nicht ausnahmsweise eine Steuerbefreiung besteht.

Die Beherbergungssteuer beträgt sechs Prozent vom Übernachtungspreis einschließlich Umsatzsteuer und ist bei Abreise in der Beherbergungseinrichtung zu entrichten.

Weitere Informationen zur Beherbergungssteuer in Dresden und Steuerbefreiung finden Sie im Informationsblatt.

https://www.dresden.de/media/pdf/steueramt/Informationen-zur-Beherbergungssteuer.pdf

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