UNESCO Welterbe in der Region: Das Freilichtlabor Lauresham – Führung durch den Karolingischen Herrenhof

Beschreibung

Entdecken Sie mit uns die UNESCO Welterbestätten in der Region: Das Kloster Lorsch / Freilichtlabor Lauresham

Das Freilichtlabor ist ein begehbares 1:1-Modell eines idealtypischen Herrenhofs des 8./9. Jahrhunderts.
Auf einer Fläche von 4,1 Hektar wird das komplexe, aber für das Verständnis der frühmittelalterlichenGesellschaftsstruktur so wichtige Thema Grundherrschaft erklärt. Gezeigt werden viele verschiedene Themen wie Landwirtschaft, Religion, Wohnen und viele verschiedene Handwerke, wie das Schmiedehandwerk, die Textilverarbeitung und vieles mehr in üppig eingerichteten Gebäuden, nach historischen Quellen.

Dauer: ca. 90 Min.

Führungstermine:

März bis einschl. Oktober: DI – SA 11/13/15 Uhr
November bis Februar keine Präsenzführungen



Hinweise:
Mit Rücksicht auf dir dort lebenden Tiere, dürfen keine Hunde mit auf das Gelände genommen werden.
Der Herrenhof ist begrenzt barrierefrei (durch die historische Holzbauweise können Gebäude i.d.R. nur durch Türen und Fenster eingesehen werden – die Türen sind zu schmal und die Schwellen oft zu hoch).

 

Weitere Informationen

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH übernimmt das Inkasso für das UNESCO Welterbe Kloster Lorsch, das nach § 4 Nr. 20aUStG für diese Umsätze von der Umsatzsteuer befreit ist.

Ermäßigungen gelten für:

  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren
  • Schüler:innen und Studierende und Auszubildende gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises
  • Absolvent:innen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres und Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst bei Vorlage eines Ausweises
  • Inhaber:innen einer „Ehrenamts Card“ und eine Begleitperson
  • Bezugsberechtigte von ALG/Sozialhilfe und ähnlichen Leistungen bei  Vorlage eines Nachweises
  • Familien bei Vorlage der Familienkarte Hessen
  • Bei Gruppen mit einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen. (Bei Schulklassen und Schulgruppen haben zwei Lehrkräfte freien Eintritt)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Begleitpersonen von sehr stark Gehbehinderten, eines:r Rollstuhlfahrer:in oder blinden Person (nur mit „G“ oder „B“ Vermerk im Behindertenausweis)
  • Jugendleiter:innen bei der Vorlage einer Jugendleiterkarte
  • Mitarbeiter:innen der Betriebsgesellschaft „Schloss Erbach“
  • Inhaber:innen des Museumstickets Rhein-Neckar-Dreieck (RND)

Freier Eintritt wird gewährt:

  • Presse mit Ausweis, Namen und Adresse gegen Kopie des Ausweises
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag (ausgenommen Kindergartengruppen)
  • max. 2 begleitende Aufsichtspflichtige bei Gruppen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen (KITA’s, Schulklassen, Studentengruppen, etc.)
  • Bediensteten der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten gegen Vorlage eines Ausweises
  • Gäste mit einer Bescheinigung der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten über die Berechtigung zum freien Eintritt
  • eine Begleitperson von sichtbar Gehbehinderten, Gästen, die einen Rollstuhl benötigen oder einer blinden Person mit Behindertenausweis Merkzeichen B, Bl, G und aG
  • Angestellten anderer Schlösserverwaltungen in Deutschland gegen Vorlage eines Nachweises
  • Mitgliedern des Kuratoriums „Weltkulturdenkmal Kloster Lorsch e.V.“
  • Mitgliedern des Heimat- und Kulturvereins Lorsch e.V.*
  • Freund:innen des Landesmuseums Darmstadt e. V. gegen Vorlage eines Ausweises*
  • EXARC-Mitgliedern nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises**
  • Mitgliedern des Verbandes deutscher Kunsthistoriker e.V.
  • Mitgliedern des ICOM/ICOMOS
  • Inhaber:innen einer Kulturkennkarte des Europarates
  • Mitgliedern Bundesverbandes der Gästeführer Deutschland e.V. zu Studienzwecken
  • Bedienstete des Buchungskreises „Historisches Erbe“

 

*Nur im Klostergelände und Museumszentrum
** Nur im Freilichtlabor Lauresham

 

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