UNESCO Welterbe in der Region: Die Lorscher Königshalle - Führung durch die Königshalle mit Obergeschoss

Beschreibung

Entdecken Sie mit uns die UNESCO Welterbestätten in der Region: Das Kloster Lorsch

Der architektonische Höhepunkt des UNESCO-Welterbes: Die pittoreske Königshalle mit der weltberühmten bunten Sandsteinfassade zählt zu den wenigen gut erhaltenen Gebäuden aus karolingischer Zeit. Obwohl ihr Zweck bis heute ungeklärt ist, ist ihre Bedeutung unbestritten.

Dauer: ca. 30 – 45 Min.

Führungstermine:

März bis einsch. Oktober: DI – SO stündlich 11 – 16 Uhr
November bis einschl. Februar: SA + SO stündlich 11 – 16 Uhr



Hinweise: Treffpunkt und Ticket-Validierung an der Kasse des benachbarten Museumszentrums. Die Königshalle ist nicht barrierefrei.

Weitere Informationen

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt Marketing GmbH übernimmt das Inkasso für das UNESCO Welterbe Kloster Lorsch, das nach § 4 Nr. 20aUStG für diese Umsätze von der Umsatzsteuer befreit ist.

Ermäßigungen gelten für:

  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren
  • Schüler:innen und Studierende und Auszubildende gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises
  • Absolvent:innen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres und Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst bei Vorlage eines Ausweises
  • Inhaber:innen einer „Ehrenamts Card“ und eine Begleitperson
  • Bezugsberechtigte von ALG/Sozialhilfe und ähnlichen Leistungen bei  Vorlage eines Nachweises
  • Familien bei Vorlage der Familienkarte Hessen
  • Bei Gruppen mit einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen. (Bei Schulklassen und Schulgruppen haben zwei Lehrkräfte freien Eintritt)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Begleitpersonen von sehr stark Gehbehinderten, eines:r Rollstuhlfahrer:in oder blinden Person (nur mit „G“ oder „B“ Vermerk im Behindertenausweis)
  • Jugendleiter:innen bei der Vorlage einer Jugendleiterkarte
  • Mitarbeiter:innen der Betriebsgesellschaft „Schloss Erbach“
  • Inhaber:innen des Museumstickets Rhein-Neckar-Dreieck (RND)

Freier Eintritt wird gewährt:

  • Presse mit Ausweis, Namen und Adresse gegen Kopie des Ausweises
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag (ausgenommen Kindergartengruppen)
  • max. 2 begleitende Aufsichtspflichtige bei Gruppen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen (KITA’s, Schulklassen, Studentengruppen, etc.)
  • Bediensteten der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten gegen Vorlage eines Ausweises
  • Gäste mit einer Bescheinigung der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten über die Berechtigung zum freien Eintritt
  • eine Begleitperson von sichtbar Gehbehinderten, Gästen, die einen Rollstuhl benötigen oder einer blinden Person mit Behindertenausweis Merkzeichen B, Bl, G und aG
  • Angestellten anderer Schlösserverwaltungen in Deutschland gegen Vorlage eines Nachweises
  • Mitgliedern des Kuratoriums „Weltkulturdenkmal Kloster Lorsch e.V.“
  • Mitgliedern des Heimat- und Kulturvereins Lorsch e.V.*
  • Freund:innen des Landesmuseums Darmstadt e. V. gegen Vorlage eines Ausweises*
  • EXARC-Mitgliedern nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises**
  • Mitgliedern des Verbandes deutscher Kunsthistoriker e.V.
  • Mitgliedern des ICOM/ICOMOS
  • Inhaber:innen einer Kulturkennkarte des Europarates
  • Mitgliedern Bundesverbandes der Gästeführer Deutschland e.V. zu Studienzwecken
  • Bedienstete des Buchungskreises „Historisches Erbe“

 

*Nur im Klostergelände und Museumszentrum
** Nur im Freilichtlabor Lauresham

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